In Namibia und vielen anderen afrikanischen Staaten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Mietfahrzeug versichern zu lassen. Dies unterscheidet sich von den europäischen Standards, in denen Kfz-Versicherungen per europäisches Gesetz verlangt werden. Europäische Versicherungen wie „Voll Kasko“ oder „Volles Risiko“ sind in Namibia weder bekannt noch allgemein üblich.
Bei einigen Reiseversicherungen können Schäden am Fahrzeug versichert werden, die nicht durch die Kfz-Versicherung des Vermieters abgedeckt sind. Einige Kreditkartenunternehmen decken auch mögliche Schäden ab. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig und gut über die verschiedenen Versicherungspolicen und -optionen zu informieren.
Es ist wichtig, dass Sie wissen und verstehen, dass es im südlichen Afrika erhebliche Unterschiede zu europäischen Kfz-Versicherungen und die Haftung bei Schäden gibt.
In Namibia und Botswana ist eine Kfz-Versicherung freiwillig. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mehrheit der Fahrzeuge auf den Straßen hier überhaupt nicht versichert ist und dass die Eigentümer und/oder Nutzer des Autos für Schäden und damit verbundene Entschädigungen im Fall eines Unfalls oder Schadens in voller Höhe verantwortlich sind.
Alle Mieter/Fahrer von Mietautos sollten aus diesem Grund mindestens 25 Jahre alt und mindestens 2 Jahre im Besitz des Führerscheins sein.
Bei Anmietung eines Fahrzeugs mit reduzierter Selbstbeteiligung werden zusätzliche Gebühren erhoben.
Alle Mietfahrzeuge haben eine Standard Verkehrsunfall-* und Haftpflichtversicherung und sind im Falle von Unfällen zu ca. 90% des Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs versichert. Der Kunde/Mieter ist für die restlichen 10% des Gesamtwertes, während der vereinbarten Mietdauer, verantwortlich. Der Wert der zu hinterlegenden Kaution unterscheidet sich je nach Fahrzeugmodell.
*Hinweis: Bitte beachten Sie die Definition von Verkehrsunfall, die von der Versicherungsgesellschaft aufgestellt wird, auch unter Berücksichtigung von Fahrlässigkeit und Ausschlüssen.
Die Kaution wird vor der Fahrzeugübernahme auf der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Fahrzeugmieters reserviert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Kaution nur reserviert/blockiert ist und nicht von Ihrer Kreditkarte abgezogen wird. Dieser Betrag wird automatisch nach 2 Wochen von der Bank freigegeben, wenn das Fahrzeug ohne Schaden zurückgegeben wird.
Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Für derartige Schäden muss der Kunde selber aufkommen. Der Fahrzeugmieter ist immer für Schäden verantwortlich, auch wenn diese durch eine Dritte Partei verursacht wurden. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.
Falls der Kunde die Kaution reduzieren möchte, wird eine zusätzliche Gebühr pro Tag berechnet; diese ist von der gebuchten Fahrzeuggruppe abhängig. Es ist bei allen Fahrzeugen möglich, die Selbstbeteiligung bis auf null zu reduzieren.
Es gibt folgende Möglichkeiten die Selbstbeteiligung zu reduzieren:
Die Reduzierung des Kautionsbetrags ist im Falle eines Verkehrsunfalls von Vorteil. Der Schaden an dem gemieteten Fahrzeug sowie an dem Fahrzeug des Dritten sind über die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung hinaus gedeckt.
Hinweis: Die reduzierte Kaution 1 und 2 schließt Schäden an Reifen, Glasschäden, Schäden als Folge von Verkehrsunfällen ohne Fremdbeteiligung und Sandsturmschäden aus.
Zusätzlich in der reduzierten Kaution 3 enthalten sind:
Hinweis: Die reduzierte Kaution 3 kann nicht mit der Europäischen „Voll Kasko“ oder „Volles Risiko“ Versicherung, in der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld abgedeckt sind, verglichen werden.
Diese beinhalten Unfälle, bei denen sich das Fahrzeug durch Kontrollverlust überschlägt oder das Fahrzeug beim Rückwärtsfahren gegen einen Baum prallt. Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung sind Unfälle, bei denen keine Dritte Partei involviert ist.
In der oben beschriebenen Versicherung sind Schäden abgedeckt, wenn:
Die Definition eines Verkehrsunfalls gemäß Versicherung lautet: ein Unfall in dem ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier verwickelt ist.
Hinweis: Ein Unfall ohne Fremdbeteiligung, wie z.B. das Überschlagen des Fahrzeuges, ist bei der Kaution 1 und 2 nicht versichert, auch nicht wenn der Fahrer einem Tier ausweicht.
Von Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn der Fahrer und/oder die Beifahrer sich nicht an das Gesetz oder die Allgemeinen Bestimmungen halten. Hier ein paar Beispiele, bei denen das Versicherungsunternehmen nicht für entstandene Schäden aufkommt:
Schäden die nicht vom Versicherungsunternehmen übernommen werden:
In bestimmten Gebieten ist der angebotene 24-Stunden-Sicherungsdienst nicht gültig, da diese Gebiete oft schwierig zu erreichen sind. Natürlich wird sofort Hilfe losgeschickt, doch es kann etwas länger als 24 Stunden dauern, bis diese bei Ihnen ankommt.
Diese spezifischen Gebiete sind in Namibia das Kaokoland und Buschmannland, in Botswana alle Nationalparks und ihre umliegenden Gebiete, ganz Simbabwe, Sambia, Mosambik und Malawi. Eine reduzierte Kaution kann nicht für Fahrten durch Simbabwe, Sambia, Mosambik und Malawi gebucht werden.
Sollte eine Reduzierte Selbstbeteiligung für Reisetage in Namibia/Botswana gebucht worden sein, werden die Tage, die Sie in Simbabwe, Mosambik, Sambia und Malawi verbringen, nicht berechnet. Die Reduzierte Kaution wird Ihnen für diese Tage zurückerstattet, soweit Sie ein Nachweis in Form eines Stempels im Reisepass vorlegen können.
Bei Diebstahl ist ein Fahrzeugs nur dann versichert, wenn der Kunde sich verantwortungsvoll gezeigt hat. Dies bedeutet, dass Sie darauf geachtet haben, dass das Fahrzeug verschlossen war und Sie alle Schlüssel, die Ihnen zuvor ausgehändigt wurden, zurückgeben können. Der Raub eines Fahrzeugs, wenn also das Auto mit Gewalt aus Ihrer Obhut gestohlen wird, stellt eine Ausnahme dar.
Das Minimalprofil der Reifen beträgt 6mm (3mm für Ersatzreifen). Reifenschäden sind nicht versichert (außer bei der reduzierten Kaution 3). Damit die Reise im Falle einer Reifenpanne fortgesetzt werden kann, kann der Reifen repariert oder ersetzt werden.
Da keine reparierten Reifen akzeptiert werden, muss der beschädigte Reifen bei der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden. Es wird nur der Restwert des Reifens belastet, hierfür wird das Restprofil des beschädigten Reifen gemessen. Wurde der kaputte Reifen unterwegs vom Kunden ersetzt, bekommt er den Differenzbetrag bei der Fahrzeugrückgabe erstattet. (Hierfür bitte den kaputten Reifen zurückbringen)
Falls Sie in einen Sandsturm geraten sollten, bitte das Fahrzeug anhalten oder eine geschützte Stelle suchen. Falls dies nicht möglich ist, kann ganz langsam weitergefahren werden. Sandsturmschäden sind nicht von der Versicherung gedeckt. Sandstürme kommen bei Ostwind an der Küste oder im Sossusvlei in den Wintermonaten vor.
Bei einem Unfall oder Diebstahl wird ein vollständiger Polizeibericht verlangt. Wenn bei einem Unfall die Möglichkeit besteht Fotos zu machen, ist dies immer hilfreich.
Bei Pannen aufgrund von mechanischen Fehlern trägt die Autovermietung die Abschleppkosten. Im Falle eines Unfalls oder sonst verursachten Schäden, gehen die Abschleppkosten zu Lasten des Kunden.
Die Verwaltungskosten, oder auch Bearbeitungsgebühren, gehen im Zusammenhang mit einem Versicherungsanspruch oder Schäden zu Lasten des Mieters.
Bei einigen Reiseversicherungen ist es möglich, eine zusätzliche Versicherung für Schäden an Mietfahrzeugen abzuschließen, die nicht in der Standardversicherung des Autovermieters enthalten sind. Einige Kreditkartenunternehmen bieten diese zusätzlichen Versicherungen an. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab zu informieren, falls Sie diese nutzen möchten.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Versicherungspolice sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters.